Behandlung
Erfolgsaussichten und Kosten bei IVF und ICSI


IVF und ICSI - Erfolgsaussichten und Kosten
IVF: Befruchtung im Reagenzglas.
ICSI: Gezielte Injektion einer Samenzelle in eine Eizelle.
Wann können IVF und ICSI zusammen zum Einsatz kommen?
Ablauf einer künstlichen Befruchtung mit IVF und ICSI.
II. Detaillierter Ablauf von IVF und ICSI
1. Hormonbehandlung: Hormonelle Stimulation der Eierstöcke.
2. Eizellentnahme.
3. Zusammenführen von Ei- und Samenzellen für die Befruchtung.
4. Embryotransfer.
5. Einnistung.
III. Wie sind die Erfolgsaussichten bei IVF und ICSI? Wie hoch sind die Kosten für IVF und ICSI?
Erfolgsaussichten einer künstlichen Befruchtung.
Embryonenschutzgesetz.
Risiken der Kinderwunschbehandlung.
Übernahme von Behandlungskosten bei IVF und ICSI
III. Wie sind die Erfolgsaussichten bei IVF und ICSI? Wie hoch sind die Kosten für IVF und ICSI?
Im 3. Teil unseres Hintergrundtextes finden Sie die wesentlichen Informationen zu Erfolgsaussichten, Risiken, Vorschriften und Kosten für IVF und ICSI.
Erfolgsaussichten einer künstlichen Befruchtung
Die Chancen für eine Schwangerschaft mit einer Kinderwunschbehandlung durch IVF oder ICSI lassen sich anhand statistischer Erfassungen umreißen.
Die Jahrbücher des Deutschen IVF-Registers (DIR) bieten eine fundierte Grundlage (online unter: www.deutsches-ivf-register.de). Seit den 90er Jahren werden dort die Behandlungsergebnisse aller deutschen IVF-Zentren ausgewertet. Das Register erfüllt hohe Qualitätsstandards und ist international sehr angesehen. „Künstliche“ Befruchtungen führen wir seit nun mehr 40 Jahren durch. Unsere Ergebnisse haben wir von Anfang dem DIR gemeldet und dieses Register auch maßgeblich mitgestaltet.
Embryonenschutzgesetz
Das Embryonenschutzgesetz (ESchG) regelt den rechtlichen Rahmen für künstliche Befruchtungen wie IVF und ICSI. Es erlaubt, alle entnommenen Ei- und Samenzellen zum Zweck der künstlichen Befruchtung zusammenzubringen und schreibt für den Folgetag eine mikroskopische Kontrolle vor. Die Eizellen gelten als „imprägniert“, wenn sich in ihnen Vorkerne ausgebildet haben. In dieser Phase muss darüber entschieden werden, welche und wie viele Vorkerne weiterkultiviert werden, ob Zellen eingefroren oder ggf. auch vernichtet werden.
Sind die Vorkerne nicht mehr sichtbar, sind sie verschmolzen („Syngamie“). Damit ist laut Gesetz ein Embryo entstanden.
Ziel der künstlichen Befruchtung ist eine intakte Einlingsschwangerschaft. Höhergradige Mehrlingsschwangerschaften mit Risiko für Mutter und die Kinder sind zu vermeiden. Deshalb wird heutzutage der „Single-Embryo-Transport“ (SET) angestrebt. Dieser erfolgt dann meistens am Tag 5 oder 6, also im Embryonalstadium der Blastocyste. Da nicht aus jedem Vorkern eine Blastocyste entsteht, werden dafür meist mehrere Vorkerne weiterkultiviert. Die Faustregel lautet: 3 Vorkerne – eine Blasytocsyte (sog. „deutscher Mittelweg“).
Für die PID (Präimplantationsdiagnostik/ genetische Untersuchung an Embryonen), die wir nun seit 10 Jahren durchführen, gelten andere Rahmenbedingungen.
Risiken der Kinderwunschbehandlung
Kinderwunschbehandlungen durch künstliche Befruchtung wie IVF und ICSI haben sich lange als sichere medizinische Verfahren bewährt. Dennoch kann die künstliche Befruchtung folgende Risiken mit sich bringen:
Mehrlingsschwangerschaften: Werden bei einer IVF- oder ICSI-Behandlung zwei Embryonen statt einem in die Gebärmutter übertragen, erhöhen sich die Erfolgsaussichten für eine Schwangerschaft, allerdings keineswegs so deutlich, wie man erwarten würde (Vgl. DIR). Gleichzeitig erhöht sich damit das Zwillingsrisiko auf ca. 20-25 %, beim Blastocystentransfer noch deutlicher. Da nach dem Transfer eines Embryos eine weitere Teilung möglich ist (eineiige Zwillinge), was v. a. bei Blastocysten beobachtet wird, können höhergradige Mehrlingsschwangerschaften, z. B. mit Drillingen, auftreten.
Mehrlingsschwangerschaften sind Risikoschwangerschaften. Sie sind mit Abstand die häufigste Ursache für Schwangerschaftskomplikationen wie Frühgeburten, Präeklampsien und Fehlbildungen. Oberstes Ziel sollte daher eine Einlingsschwangerschaft sein.
Fehlbildungen der Kinder: Eine eingeschränkte Fruchtbarkeit (Wartezeit von mehr als 18 Monaten bis zum Eintreten einer Schwangerschaft) scheint ein erhöhtes Fehlbildungsrisiko per se zu begünstigen, was dann auch für eine noch folgende IVF oder ICSI gilt.
So treten nach einer ICSI-Behandlung bei Buben etwas häufiger urogenitale Fehlbildungen auf. Auch Fehlbildungen am Hoden und / oder den Gefäßen scheinen häufiger zu sein. Insgesamt ist die Fehlbildungsrate aber nur moderat erhöht.
Punktionsrisiken: Bei der Entnahme der Eizellen kommt es in seltenen Fällen zu Blutungen oder Verletzungen an Nachbarorganen der Gebärmutter. Diese erfordern meist keine Folgeoperation. Die Wahrscheinlichkeit für eine solche liegt laut Deutschem IVF-Register bei 1 auf ca. 8.500 Punktionen.
Überstimulationssyndrom: Das sogenannte ovarielle Überstimulationssyndrom (OHSS), eigentlich eine Überfunktion der Eierstöcke, kann ein erhöhtes Thromboserisiko nach sich ziehen. Früher war das Überstimulationssyndrom mit einer Wahrscheinlichkeit von 0,5 – 5 % eine häufige Komplikation bei künstlichen Befruchtungen. Heute kommen bei IVF und ICSI in Risikosituationen spezielle Stimulationsprotokolle und Auslösemedikamente zum Einsatz, was – vor allem in Kombination mit dem Einfrieren „imprägnierter“ Eizellen und dem verzögerten Embryotransfer bis zur Rückbildung der Eierstöcke – die Wahrscheinlichkeit eines Überstimulationssyndroms auf ein Minimum reduziert.
Vorzeitige Wechseljahre: Ein Zusammenhang zwischen hormonellen Stimulationen und dem vorzeitigen Eintreten der Wechseljahre ist nicht gegeben.
Hormonabhängige Krebserkrankungen: Leider bedeutet Kinderlosigkeit ein erhöhtes Risiko für bösartige Erkrankungen der Eierstöcke und der Brust. Demzufolge konnte keine Risikoerhöhung durch ovarielle Stimulationsbehandlungen nachgewiesen werden. Das gilt insbesondere für Eierstockkarzinome. Geburten hingegen haben günstige Effekte: Bei Frauen, die geboren haben, treten bösartige Eierstock-, Brust- und Gebärmutterschleimhauttumore seltener auf.
Übernahme von Behandlungskosten bei IVF und ICSI
Die Übernahme von Behandlungskosten für IVF und ICSI hängt von der Art der Kinderwunschbehandlung, den individuellen Voraussetzungen und der Art der Krankenversicherung ab. Hier finden Sie Hinweise zu den Regelungen der gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen und Empfehlungen für Selbstzahler.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen
- diagnostische Basisuntersuchungen zur Abklärung des unerfüllten Kinderwunsches
- hormonelle Behandlungen zur Zyklusregulation mit zugelassenen Medikamenten (bei entsprechender Indikation)
- grundsätzlich 50 % bis zu 3 Behandlungszyklen bei intrauteriner Insemination, IVF und ICSI, vorausgesetzt die Frauen sind zwischen 25-39 Jahren, die Männer zwischen 25-49 Jahren (Verheiratung)
- in Einzelfällen Kostenübernahme bis zu 100 % (Zusatzleistungen einzelner Krankenkassen)
→ Hinweis: mehr zur individuellen Kostengestaltung gesetzlicher Krankenkassen siehe Tabelle „Satzungsleistungen“ vom Berufsverband Reproduktionsmedizin Bayern unter: https://kinderwunsch-bayern.de/wp-content/uploads/2023/02/Tabelle-Satzungs-und-Mehrleistungen-Kinderwunsch_Stand-01_2023_V2.pdf
Die Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung durch IVF und ICSI durch Krankenkassen ist im Sozialgesetzbuch V geregelt. Die Behandlung muss VOR Beginn genehmigt sein. Dies sind die erforderlichen Schritte:
- Behandlungsplan: erstellt durch das Kinderwunsch Centrum München, Gültigkeit 1 Jahr bzw. bis zum 40. Geburtstag der Frau oder dem 50. Geburtstag des Mannes
- Vorlage Behandlungsplan bei der Krankenkasse
- Bearbeitung des Plans durch Krankenkasse, Dauer: meist 1-2 Wochen
Beihilfe
Sinngemäß wie bei den gesetzlichen Krankenkassen.
Selbstzahler
Sofern Sie die Kinderwunschbehandlung selbst bezahlen müssen, weil keine Kostenübernahme möglich ist, beraten wir Sie gerne zu den individuellen Kosten. Pauschalangebote sind nicht möglich, da die Kosten gemäß der GOÄ berechnet werden müssen.
Private Krankenkassen
Für die Kostenübernahme durch die private Krankenkasse muss eine Indikation vorliegen (sog. „Verschuldensprinzip“). Sind z. B. die Eileiter blockiert / geschädigt, ist die Privatkasse der Frau zuständig, besteht eine starke Einschränkung der männlichen Fertilität, dann die des Mannes (auch für die Kosten, die bei der Frau anfallen). Die Kostenübernahme beträgt dann in der Regel 100 %, vorausgesetzt in den Verträgen ist nichts anderes vereinbart. Eine Verheiratung ist keine Voraussetzung.
Kinderwunsch Behandlungen
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Spezielle Laborverfahren
Der Einsatz spezieller Laborverfahren kann die Chancen auf eine Schwangerschaft zusätzlich verbessern. Seit den Anfängen der künstlichen Befruchtung sind zahlreiche Methoden im Labor entwickelt worden, die die Schwangerschaftsraten im Rahmen künstlicher Befruchtungen individuell erhöhen können.
Einnistungsversagen
Von Einnistungsversagen oder „repeated implantation failure“ (RIF) spricht man, wenn mehrere Embryotransfers im Rahmen von künstlichen Befruchtungen nicht zu einer klinischen Schwangerschaft geführt haben. Dies kann auch immunologische oder infektiologische Ursachen haben.
PID/PKD
Als Präimplantationsdiagnostik bezeichnet man die genetische Untersuchung von Zellen eines Embryos im Rahmen einer künstlichen Befruchtung vor dessen Rückübertragung in die Gebärmutter. Für die PID werden dem Embryo einzelne Zellen entnommen, die genetisch auf das Vorliegen bestimmter Erkrankungen untersucht werden.