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Förderung von Kinderwunschbehandlungen in Bayern

Zum 01.11.2020 startet die Förderung von Kinderwunschbehandlungen in Bayern.

Damit werden Paare, die ihren gemeinsamen Hauptwohnsitz in Bayern haben, bei den Kosten von Kinderwunschbehandlungen finanziell entlastet.

Gefördert werden Kosten von Kinderwunschbehandlungen nach Art der In-Vitro-Fertilisation (IVF) und der intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) für den ersten bis vierten Behandlungszyklus. Dabei dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen des antragstellenden Paares verwendet werden.

 

Nähere Informationen, vor allem hinsichtlich der Antragsvoraussetzungen, der erforderlichen Unterlagen sowie das Antragsformular finden Sie auf der Seite des Zentrum Bayern Familie und Soziales.

 

Beachten Sie bitte, dass die Maßnahme nur zuwendungsfähig ist, wenn mit der Behandlung des jeweiligen förderfähigen Behandlungszyklus einschließlich  der medikamentösen Behandlung noch nicht begonnen worden ist.
Als Maßnahmenbeginn zählt der Kauf von Medikamenten bzw. das Einlösen von Rezepten, die für die Kinderwunschbehandlung erforderlich sind. Dies darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgen.

(Quelle: ZBFS.Bayern)